Kosten für Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich Krankenversicherten werden die Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Dazu muss einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte eingelesen werden oder über Video-Sprechstunde überprüft werden. Eine Überweisung wird nicht benötigt.
Kosten für Psychotherapie für privat Versicherte
Die Abrechnung einer Psychotherapie bei privat oder über die Beihilfe krankenversicherten erfolgt nach der Gebührenordnung der psychologischen Psychotherapeuten (GOP). In den meisten Fällen werden diese Kosten von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen – dies hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung über Ihren Tarif. Alternativ können Sie die Kosten auch als Selbstzahler übernehmen. Eine Überweisung wird nicht benötigt.
Falls Sie eine Verbeamtung oder einen Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung planen, sollten Sie wissen, dass die Durchführung einer Psychotherapie (meist bezogen auf die letzten 5 Jahre) ein Ablehnungsgrund sein kann.
Kosten für Coaching
Die Kosten für Coaching werden generell nicht von den Krankenkassen übernommen und daher privat in Rechnung gestellt. In Anlehnung an die Gebührenordnung der psychologischen Psychotherapeuten (GOP) werden für die erste Sitzung à 50 Minuten 153,02 EUR (3,5facher Satz) und weitere Sitzungen mit 131,16 EUR (3,0-facher Satz) berechnet.